In der Schweizer Armee setzte er sich in Milizfunktion mit Fragen des Völkerrechts und als Gemeindepräsident von Kriegstetten und Kantonsrat im Kanton Solothurn mit öffentlichrechtlichen Problemstellungen und Fragen der Gesetzgebung auseinander. An den Universitäten von Zürich und St. Gallen war er verschiedentlich Lehrbeauftragter zum Handels-, Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht. Im ersten Halbjahr 2007 befasst er sich mit Fragen im internationalen Recht als visiting scholar an der Fordham Law School in New York, NY.
Seit 1995 ist er als selbständiger Rechtsanwalt forensisch und beratend mit Büros in Zürich, Bassersdorf (ZH), Kriegstetten (SO), Zug (ZG), Gossau (SG) und Lyss (BE) tätig.
Manfred Küng hat im Berner Kommentar das Handelsregister (2001) und im Basler Kommentar die Kapitalherabsetzung (1994, 2002, 2008 und 2012) kommentiert. Er ist als Co-Autor am Kommentar zum Börsengesetz beteiligt (1998, 2002 und 2004) und hat zahlreiche Aufsätze publiziert (Publikationsliste).
Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.