Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer oder die übrigen Zeichnungsberechtigten vertreten.

Die Geschäftsführer haben Einzelunterschrift oder Kollektivunterschrift.

Durch Gesellschaftsbeschluss können Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte berufen werden. Mit der Anmeldung
sind die Unterschriften der Geschäftsführer und der Prokuristen in beglaubigter Form einzureichen mitsamt dem Protokoll
des betreffenden Gesellschaftsbeschlusses oder einer beglaubigten Kopie davon.

Hört die Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers oder Prokuristen auf, so haben die Geschäftsführer diese Tatsache
dem Handelsregisterführer mitzuteilen (Art. 937 OR). Der ausscheidende Geschäftsführer kann aber auch selber den
Handelsregisterführer um Löschung nachsuchen.

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