Er erlangt die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist.
Ein Eintrag im Handelsregister ist nicht vonnöten, dieser hat lediglich deklaratorische Bedeutung.
Er erlangt die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist.
Ein Eintrag im Handelsregister ist nicht vonnöten, dieser hat lediglich deklaratorische Bedeutung.