Jeder Gesellschafter ist berechtigt, eine seinem bisherigen Stammanteil entsprechende Erhöhung seines Stammanteils zu
beanspruchen, soweit nicht die Statuten oder der Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals etwas anderes bestimmen.
Jeder Gesellschafter ist berechtigt, eine seinem bisherigen Stammanteil entsprechende Erhöhung seines Stammanteils zu
beanspruchen, soweit nicht die Statuten oder der Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals etwas anderes bestimmen.