Der Gesellschafter hat folgende Vermögensrechte:

  • das Recht auf Gewinnanteil;
  • das Bezugsrecht;
  • das Recht auf Bauzinse;
  • statutarische Benutzungsrechte, d.h. das Recht auf Benutzung der gesellschaftseigenen Anlagen und Einrichtungen;
  • das Recht auf Anteil am Liquidationserlös.

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