Der Gesellschafter hat folgende Vermögensrechte:
- das Recht auf Gewinnanteil;
- das Bezugsrecht;
- das Recht auf Bauzinse;
- statutarische Benutzungsrechte, d.h. das Recht auf Benutzung der gesellschaftseigenen Anlagen und Einrichtungen;
- das Recht auf Anteil am Liquidationserlös.