Die Schutzrechte des Gesellschafters beinhalten:

  • das Einsichtsrecht des nicht geschäftsführenden Gesellschafters;
  • das Recht, die Gesellschafterversammlung einzuberufen;
  • das Recht, Gesellschaftsbeschlüsse anzufechten;
  • Verantwortlichkeitsklage gegen die Gründer, die Geschäftsführer und die Mitglieder der Revisionsstelle zu erheben;
  • die Auflösung der Gesellschaft aus wichtigen Gründen zu verlangen;
  • aus wichtigen Gründen aus der Gesellschaft auszutreten;
  • Das Recht, den Ausschluss eines anderen Gesellschafters zu verlangen.

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