Die Schutzrechte des Gesellschafters beinhalten:
- das Einsichtsrecht des nicht geschäftsführenden Gesellschafters;
- das Recht, die Gesellschafterversammlung einzuberufen;
- das Recht, Gesellschaftsbeschlüsse anzufechten;
- Verantwortlichkeitsklage gegen die Gründer, die Geschäftsführer und die Mitglieder der Revisionsstelle zu erheben;
- die Auflösung der Gesellschaft aus wichtigen Gründen zu verlangen;
- aus wichtigen Gründen aus der Gesellschaft auszutreten;
- Das Recht, den Ausschluss eines anderen Gesellschafters zu verlangen.