Die Mitwirkungsrechte des Gesellschafters umfassen das Recht zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung, samt
dem Anspruch auf ordnungsgemässe Einladung, das Antragsrecht und das Stimmrecht. Für die GmbH charakterisierend ist
ferner der Anspruch des an der Gründung beteiligten Gesellschafters, bei der Geschäftsführung und Vertretung der
GmbH mitzuwirken.