Ein doppeltes Quorum gilt für wichtige Beschlüsse der Generalversammlung. In solchen Fällen müssen dem Beschluss
mindestens 2/3 der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte zustimmen.

Als wichtige Beschlüsse gelten beispielsweise (Art. 704 OR):

  • Die Änderung des Gesellschaftszweckes;
  • Die Einführung von Stimmrechtsaktien;
  • Die Beschränkung der Ãœbertragbarkeit von Namenaktien;
  • Eine genehmigte oder eine bedingte Kapitalerhöhung;
  • Die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage oder zwecks Sach­übernahme und die Gewährung von besonderen Vorteilen;
  • Die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechtes;
  • Die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft;
  • Die Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation im Falle der Fusion oder der Ãœbernahme durch eine Körperschaft
  • des öffentlichen Rechts oder der Um­wandlung in eine GmbH (Art. 738 OR).

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