Ein doppeltes Quorum gilt für wichtige Beschlüsse der Generalversammlung. In solchen Fällen müssen dem Beschluss
mindestens 2/3 der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte zustimmen.
Als wichtige Beschlüsse gelten beispielsweise (Art. 704 OR):
- Die Änderung des Gesellschaftszweckes;
- Die Einführung von Stimmrechtsaktien;
- Die Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien;
- Eine genehmigte oder eine bedingte Kapitalerhöhung;
- Die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage oder zwecks SachÂübernahme und die Gewährung von besonderen Vorteilen;
- Die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechtes;
- Die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft;
- Die Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation im Falle der Fusion oder der Übernahme durch eine Körperschaft
- des öffentlichen Rechts oder der UmÂwandlung in eine GmbH (Art. 738 OR).