Wird das Stammkapital mit Bargeld liberiert, mĂĽssen die folgenden Belege eingereicht werden:
- Anmeldung
- öffentliche Urkunde mit den Statuten
- Wahlannahmeerklärung und Zeichnungsmuster jedes Geschäftsführers und Zeichnungsberechtigten
- allfällige Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle bzw. Verzichtserklärung
(sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) - Stampa-Erklärung
- Lex-Friedrich-Erklärung, falls die Gesellschaft als Hauptzweck mit Liegenschaften zu tun hat.