Wird das Stammkapital mit Bargeld liberiert, mĂĽssen die folgenden Belege eingereicht werden:

  • Anmeldung
  • öffentliche Urkunde mit den Statuten
  • Wahlannahmeerklärung und Zeichnungsmuster jedes GeschäftsfĂĽhrers und Zeichnungsberechtigten
  • allfällige Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle bzw. Verzichtserklärung
    (sofern die Voraussetzungen dafĂĽr erfĂĽllt sind)
  • Stampa-Erklärung
  • Lex-Friedrich-Erklärung, falls die Gesellschaft als Hauptzweck mit Liegenschaften zu tun hat.

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