Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt aufgrund:

  • Anmeldung, unterzeichnet durch den Präsidenten und ein weiteres Mitglied des Stiftungsrates
  • Stiftungsurkunde
  • Wahlannahmeerklärung und Zeichnungsmuster jedes Stiftungsrats und Zeichnungsberechtigten
  • evt. Stiftungsratsprotokoll
  • Bestätigung der Aufsichtsbehörde über die Ãœbernahme der Aufsicht

Die Bestätigung der Aufsichtsbehörde muss nicht unbedingt bei der Neueintragung der Stiftung eingereicht werden. Dies kann in einem zweiten Schritt geschehen.

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