Wird das Aktienkapital mit Bargeld liberiert, müssen die folgenden Belege eingereicht werden:

  • Anmeldung;
  • öffentliche Urkunde mit den Statuten;
  • Wahlannahmeerklärung und Zeichnungsmuster jedes Verwaltungsrates und Zeichnungsberechtigten;
  • Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle bzw. Verzichtserklärung (wenn Voraussetzungen erfüllt sind);
  • Protokoll des Verwaltungsrates über seine Konstituierung und Erteilung der Zeichnungsberechtigungen;
  • Stampa-Erklärung;
  • Lex-Friedrich-Erklärung, falls die Gesellschaft als Hauptzweck mit Liegenschaften zu tun hat

Wird das Aktienkapital durch Sacheinlage liberiert, müssen zusätzlich die folgenden Belege eingereicht werden:

  • Sacheinlagevertrag
  • Gründungsbericht
  • Prüfungsbestätigung der Revisionsstelle

Werden bei der Gründung wesentliche Sachwerte durch Aktionäre oder diesen nahestehende Personen übernommen,
müssen die folgenden Belege noch zusätzlich eingereicht werden:

  • Sachübernahmevertrag
  • Gründungsbericht

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