Wird das Aktienkapital mit Bargeld liberiert, müssen die folgenden Belege eingereicht werden:
- Anmeldung;
- öffentliche Urkunde mit den Statuten;
- Wahlannahmeerklärung und Zeichnungsmuster jedes Verwaltungsrates und Zeichnungsberechtigten;
- Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle bzw. Verzichtserklärung (wenn Voraussetzungen erfüllt sind);
- Protokoll des Verwaltungsrates über seine Konstituierung und Erteilung der Zeichnungsberechtigungen;
- Stampa-Erklärung;
- Lex-Friedrich-Erklärung, falls die Gesellschaft als Hauptzweck mit Liegenschaften zu tun hat
Wird das Aktienkapital durch Sacheinlage liberiert, müssen zusätzlich die folgenden Belege eingereicht werden:
- Sacheinlagevertrag
- Gründungsbericht
- Prüfungsbestätigung der Revisionsstelle
Werden bei der Gründung wesentliche Sachwerte durch Aktionäre oder diesen nahestehende Personen übernommen,
müssen die folgenden Belege noch zusätzlich eingereicht werden:
- Sachübernahmevertrag
- Gründungsbericht