Der Gesellschafterversammlung stehen im wesentlichen folgende unübertragbaren Befugnisse zu:

  • Festsetzung und Änderung der Statuten;
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern;
  • Wahl der Kontrollstelle;
  • Abnahme der Ertragsrechnung und der Bilanz;
  • Einforderung von Nachschüssen.

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