Der Gesellschafterversammlung stehen im wesentlichen folgende unübertragbaren Befugnisse zu:
- Festsetzung und Änderung der Statuten;
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern;
- Wahl der Kontrollstelle;
- Abnahme der Ertragsrechnung und der Bilanz;
- Einforderung von Nachschüssen.