Die Revisoren haben zu prüfen, ob sich die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz in Übereinstimmung
mit den Büchern befinden, ob diese ordnungsgemäss geführt sind und ob die Darstellung des Geschäftsergebnisses
und der Vermögenslage den gesetzlichen Bewertungsgrundsätzen sowie allfälligen besonderen Vorschriften entspricht.
Die gesetzlichen Bewertungsgrundsätze umfassen die Regeln der kaufmännischen Buchführung, wie z.B. das Prinzip der
vorsichtigen Bewertung (Art. 960 Abs. 2 OR) sowie die für die Aktiengesellschaft geltenden Bestimmungen über die
Bilanz und die Reservefonds, welche kraft ausdrücklicher Verweisung auf die GmbH Anwendung finden.

Comments are closed.