Beweisanträge sollen dazu dienen, eine für das Verfahren rechtserhebliche Tatsache zu belegen
bzw. über eine strittige Tatsache entscheiden zu können.

Das Recht einen Beweisantrag zu stellen, ist ein Ausfluss des rechtlichen Gehörs und ist von den
Behörden zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen. Ein uneingeschränktes Recht auf Beweisabnahme besteht
jedoch nicht:

Die Behörden müssen einem Beweisantrag nicht entsprechen, wenn sie den rechtlich relevanten Sachverhalt
als genügend geklärt sehen oder das Beweismittel als für die Feststellung einer rechtserheblichen
oder strittigen Tatsache untauglich erscheint.

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