Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren zum voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in
Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Aktionäre sind
nur zu den statutarischen Leistungen verpflichtet und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich.
Die Aktiengesellschaft kann auch für andere als wirtschaftliche Zwecke gegründet werden. Die Gesellschaft erlangt das Recht
der Persönlichkeit erst durch die Eintragung in das Handelsregister.

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