Der Verein ist eine körperschaftlich organisierte Personenverbindung zur Verfolgung ideeller Zwecke. Vereine
mit wirtschaftlicher Zielsetzung sind vom Gesetz nicht vorgesehen, sind aber in der Praxis häufig anzutreffen.
Die Mitgliedschaft beim Verein steht natürlichen und juristischen Personen offen. Für die Verbindlichkeiten des
Vereins haftet grundsätzlich das Vereinsvermögen.
Ideell bedeutet, dass sich der Verein einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen,
wohltätigen, geselligen oder anderen nichtwirtschaftlichen Aufgabe widmet.