Als Untersuchung wird das Verfahren bezeichnet, bei dem unter der Leitung eines Staatsanwalts oder
eines Bezirksanwalts abgeklärt wird, ob eine Person eine strafbare Handlung begangen hat. Die
betreffende Person wird als beschuldigte Person bezeichnet. Aufgrund der verfassungsmässigen
Unschuldsvermutung ist es verfehlt, einen Beschuldigten als Täter zu bezeichnen.