Bei der Aktiengesellschaft wird die Mitgliedschaft durch die Aktie verkörpert. Die Aktien lauten auf den Namen
oder auf den Inhaber. Beide Arten von Aktien können in einem durch die Statuten bestimmten Verhältnis nebeneinander
bestehen. Die Statuten können bestimmen, dass Namenaktien später in Inhaberaktien oder Inhaberaktien in Namenaktien
umgewandelt werden sollen oder dürfen. Der Nennwert der Aktie muss mindestens einen Rappen betragen.