Die Statuten mĂĽssen in schriftlicher Form errichtet sein und folgenden Mindestinhalt haben:
- Name des Vereins;
- Zweckumschreibung mit den in Ziff. 1 genannten Einschränkungen;
- seine Mittel;
- Organisation.
Die Statuten mĂĽssen in schriftlicher Form errichtet sein und folgenden Mindestinhalt haben: