Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über:
- Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft;
- die Höhe des Aktienkapitals und dessen Liberierung;
- Anzahl, Nennwert und Art der Aktien;
- die Einberufung der Generalversammlung und das Stimmrecht der Aktionäre;
- die Organe für die Verwaltung und für die Revision;