Seit 2006 registrieren die SBB die Personalien der Schwarzfahrer. Falls der Schwarzfahrer innerhalb von zwei Jahren nicht noch einmal
ertappt wird, wird dieser Eintrag wieder gelöscht. Der Kunde hat das Recht auf Einsicht in die durch die SBB gespeicherten persönlichen Daten.
Neben des Zuschlags in der Höhe von momentan CHF 80.00 (im Wiederholungsfall erhöhen sich diese Beträge), der an die SBB bezahlt werden
muss, kann die SBB – in der Praxis meist erst im Wiederholungsfall – auch Strafanzeige bei der Polizei stellen wegen Erschleichung
eine Leistung im Sinne von Art. 150 StGB.