Folgende Richtwerte müssen (nach Abzug des Tolleranzwertes) beachtet werden:

Ãœberschreitung Innerorts:
bis 15 km/h zu viel: keine Administrativmassnahme; in der Regel eine einfache Verkehrsregelverletzung = Ãœbertretung, wird im
Ordnungsbussenverfahren beurteilt, das heisst, eine Busse wird ausgesprochen; kein Eintrag ins Strafregister.
16 – 20 km/h zu viel: Verwarnung; in der Regel eine einfache Verkehrsregelverletzung = Ãœbertretung, wird im Ordnungsbussenverfahren
beurteilt, das heisst, eine Busse wird ausgesprochen; kein Eintrag ins Strafregister.
21-24 km/h zu viel: Mind. 1 Monat Führerausweisentzug; in der Regel eine einfache Verkehrsregelverletzung = Übertretung, wird im
Ordnungsbussenverfahren beurteilt, das heisst, eine Busse wird ausgesprochen; kein Eintrag ins Strafregister.
ab 25 km/h zu viel: Mind. 3 Monate Führerausweisentzug; Grobe Verkehrsregelverletzung = Vergehen, das im ordentlichen Strafverfahren
beurteilt wird, es muss mit einer Vorladung bzw. Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft gerechnet werden; Eintrag ins Strafregister; Sanktion: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Ãœberschreitung Ausserorts (inkl. Autostrasse):
bis 20 km/h zu viel: keine Administrativmassnahme; in der Regel eine einfache Verkehrsregelverletzung = Ãœbertretung, wird im
Ordnungsbussenverfahren beurteilt, das heisst, eine Busse wird ausgesprochen; kein Eintrag ins Strafregister.
21-25 km/h zu viel: Verwarnung; in der Regel eine einfache Verkehrsregelverletzung = Ãœbertretung, wird im Ordnungsbussenverfahren
beurteilt, das heisst, eine Busse wird ausgesprochen; kein Eintrag ins Strafregister.
26-29 km/h zu viel: Mind. 1 Monat Führerausweisentzug; in der Regel eine einfache Verkehrsregelverletzung = Übertretung, wird im
Ordnungsbussenverfahren beurteilt, das heisst, eine Busse wird ausgesprochen; kein Eintrag ins Strafregister.
ab 30 km/h zu viel: Mind. 3 Monate Führerausweisentzug; Grobe Verkehrsregelverletzung = Vergehen, das im ordentlichen Strafverfahren
beurteilt wird, es muss mit einer Vorladung bzw. Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft gerechnet werden; Eintrag ins Strafregister; Sanktion: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

Ãœberschreitung Autobahn:
bis 25 km/h zu viel: keine Administrativmassnahme; in der Regel eine einfache Verkehrsregelverletzung = Ãœbertretung, wird im
Ordnungsbussenverfahren beurteilt, das heisst, eine Busse wird ausgesprochen; kein Eintrag ins Strafregister.
26-30 km/h zu viel: Verwarnung; in der Regel eine einfache Verkehrsregelverletzung = Ãœbertretung, wird im Ordnungsbussenverfahren
beurteilt, das heisst, eine Busse wird ausgesprochen; kein Eintrag ins Strafregister.
31-34 km/h zu viel: Mind. 1 Monat Führerausweisentzug; in der Regel eine einfache Verkehrsregelverletzung = Übertretung, wird im
Ordnungsbussenverfahren beurteilt, das heisst, eine Busse wird ausgesprochen; kein Eintrag ins Strafregister.
ab 35 km/h zu viel: Mind. 3 Monate Führerausweisentzug; Grobe Verkehrsregelverletzung = Vergehen, das im ordentlichen Strafverfahren beurteilt wird, es muss mit einer Vorladung bzw. Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft gerechnet werden; Eintrag ins Strafregister; Sanktion: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Beachte:
Diese Richtlinien gelten nur, wenn kein Unfall passiert ist, d.h. weder Personen- noch Sachschaden entstanden ist, sondern lediglich die Geschwindigkeit zu hoch war.
Die Kosten und Gebühren für die Administrativmassnahme können zudem schnell mehrere hundert Franken kosten. Im Wiederholungsfall muss mit deutlich längeren Führerausweisentzugsdauern gerechnet werden.
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